AGB Europäische Coachingallianz

Mit Beantragung der Mitgliedschaft werden die nachfolgenden Bedingungen als wesentlicher Bestandteil der Mitgliedschaft vollinhaltlich anerkannt. Bitte lesen Sie deshalb diesen Text vor Zustimmung aufmerksam durch.

§ 1 Der Antragstellende hat keinen Rechtsanspruch auf Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft und Aufnahme in die Europäische Coachingallianz. Die Mitgliedschaft kann durch die Europäische Coachingallianz ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

§ 2 Die Mitgliedschaft können Einzelpersonen, Unternehmen, Institute, Vereinigungen und Agenturen beantragen, die in der Coachingbranche tätig sind. Für jeden Coach ist ein eigener Mitgliedsantrag auszufüllen und zu stellen. Die Mitgliedschaft kann nicht auf Dritte übertragen werden.

§ 3 Das Mitglied erhält mit der regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht auf die nachfolgend beschriebenen, durch die Europäische Coachingallianz erbrachten Leistungen:
– Uneingeschränkte Nutzung der Bezeichnung „Zertifiziertes Mitglied der

Europäischen Coachingallianz“ in Verbindung mit dem entsprechenden Signet für eigene Werbezwecke on- und offline.

§ 4 Das Signet der Europäischen Coachingallianz wird dem Mitglied zur Verfügung gestellt. Das Signet darf nur während der Mitgliedschaft genutzt werden.
Eine Nutzung nach der Vertragslaufzeit bedeutet stillschweigend eine Fortzahlung des Mitgliedsbeitrages.

§ 5 Die Europäische Coachingallianz gewährt dem Mitglied das Recht, die genannten Leistungen für den beruflichen Gebrauch zu nutzen. Das Mitglied erkennt das Urheberrecht der Europäischen Coachingallianz an den von ihr erstellten und verwendeten Materialien an und versichert, diese nur für die Vermarktung der eigenen Tätigkeit zu verwenden. Darüber hinaus ist es dem Mitglied ausdrücklich untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Europäischen Coachingallianz schriftliches Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form mündlich oder schriftlich an einen Dritten zu übergeben beziehungsweise zu kopieren oder anders zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen, zu verbreiten. Dies umfasst auch die Verschenkung, Vermietung und den Verleih. Die Europäische Coachingallianz behält sich das Recht vor, den Leistungskatalog nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren. Die Europäische Coachingallianz wird die Auswahl der ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Vermarktung ihrer Mitglieder treffen. Gleichzeitig werden hierbei auch die berechtigten Anforderungen interessierter Unternehmen zur Auswahl von geeigneten Coaches berücksichtigt.

§ 6 Die Europäische Coachingallianz ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Mitglieds anzubieten.

§ 7 Mit dem Mitgliedsantrag eingereichte Unterlagen werden prinzipiell nicht zurückgegeben. Die Europäische Coachingallianz verpflichtet sich zur sorgsamen Behandlung sämtlicher

Angaben. Das Mitglied hält die Europäische Coachingallianz von Forderungen Dritter frei und versichert, sämtliche Rechte an dem eingereichten Material zu haben und erteilt ihr das Recht zur kostenlosen Veröffentlichung ihr überlassener Informationen in Publikationen und sonstigen Medien.

§ 8 Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Der Mitgliedbeitrag kann sowohl jährlich als auch monatlich erfolgen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 299,50 € inkl. MwSt.. Die Zahlung erfolgt jährlich im voraus zu Beginn des Leistungszeitraums. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 29,95 € inkl. MwSt.. Die Zahlung erfolgt monatlich im voraus zu Beginn des Leistungszeitraums.

§ 9 Sämtliche entstehenden Zusatzkosten, wie z. B. Einbindung des Signets auf der Website des Mitglieds sind vom Mitglied direkt zu entrichten und sind nicht Bestandteil des Mitgliedsbeitrages.

§ 10 Die Mitgliedschaft verlängert sich – unter dem Vorbehalt des Rechtes auf Überprüfung der für eine Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen durch die Europäische Coachingallianz – automatisch jeweils um eine weitere Laufzeit, sofern nicht eine der beiden Parteien spätestens 15 Tage vor Ablauf der weiteren Laufzeit schriftlich gekündigt hat.

§ 11 Die Europäische Coachingallianz verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Mitglied bekannt geworden sind, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.

§ 12 Für die Dauer der Mitgliedschaft hat das Mitglied die Europäische Coachingallianz im Falle einer Änderung der für die Aufnahme relevanten Voraussetzungen unaufgefordert zu informieren.

§ 13 Das Mitglied erklärt mit seiner Zustimmung, dass alle in diesem Mitgliedsantrag und seinen Anlagen gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ferner versichert das Mitglied, die darin geforderten Aufnahmekriterien vollständig zu erfüllen.

§ 14 Das Mitglied haftet für alle Schäden, die der Europäischen Coachingallianz aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bedingungen entstehen können.

§ 15 Das Mitglied erklärt sein Einverständnis zur Speicherung, Verarbeitung und statistischen Nutzung der im Antrag samt Anlagen gemachten Angaben durch die Europäische Coachingallianz unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung.

§ 16 Das Mitglied stimmt dem Berufskodex der Europäischen Coachingallianz durch seine Zustimmung vollinhaltlich zu.

§ 17 Für diese Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz der Europäischen Coachingallianz.

§ 18 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Regelung ersetzen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Mit meiner Zustimmung versichere ich, dass ich die oben genannten Bedingungen sowie der Mitgliedschaft darüber hinaus zugrunde liegenden Schriftstücke der Europäischen Coachingallianz vollständig gelesen und verstanden habe sowie vollinhaltlich anerkenne.

Stand 10. Mai 2023